Die Elternversammlung ↑
Die Erziehungsberechtigten der in der Einrichtung betreuten Kinder bilden
die Elternversammlung.
In der Elternversammlung informiert der Träger über personelle sowie pädagogische und konzeptionelle Angelegenheiten.
Sie findet als Vollversammlung im Plenum statt.
Die Elternversammlung tagt mindestens einmal pro Kindergartenjahr.
Die Elternversammlung wählt den Elternbeirat.
Der Elternbeirat ↑
Der Elternbeirat hat die Aufgabe, die Interessen der Erziehungsberechtigten zu beleben. Auch fördert er die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten, dem Träger und dem pädagogischen Personal.
Unser aktueller Elternbeirat:
(Stand September 2024)
Schneckenhaus
Birgit Hippler
Christoph Buhne
Fuchsbau
Christian Imhäuser
Michaela Stückmann
Bärenhöhle
Silvana Kempner
Katharina Eckert
Spatzennest
Alexa Stückmann
Melanie Schlüter
Der Rat der Tageseinrichtung ↑
Der Rat der Tageseinrichtung setzt sich zu je einem Drittel aus Vertretern des Elternbeirats, Vertretern des Trägers, der Einrichtungsleiterin und den Gruppenleiter*innen/pädagogischen Mitarbeiter*innen zusammen.
Die Mitglieder des Rats der Tageseirichtung arbeiten im allseitigen Bemühen miteinander, um die Verwirklichung der Aufgaben der Einrichtung in gegenseitiger Anerkennung und gemeinsamer Verantwortung auf das Engste zusammen.
Der Rat der Tageseinrichtung tritt mindestens einmal jährlich zusammen.
Er vereinbart Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung, berät über die Öffnungs- und Schließzeiten im Kindergartenjahr und informiert die Erziehungsberechtigten umfassend zu verschiedenen Themen.
Die Amtsperiode endet mit der Wahl des neuen Elternbeirates
Näheres entnehmen Sie bitte der Broschüre: „Für Ihr Kind die Katholische Kindertageseinrichtung“, die Sie zu Ihrem Betreuungsvertrag erhalten haben.