11.12.2020
11.05.2020
21.04.2020
Sehr geehrte Eltern,
seit Mittwoch wissen wir, dass die Schließung der Kindertageseinrichtungen noch weiter fortgesetzt wird.
Dies heißt gerade für Sie als Eltern sich weiter der Herausforderung zu stellen, den Alltag und die Betreuung Ihrer Kinder zu Hause zu organisieren, oftmals den Spagat zwischen Schreibtisch und Beschäftigung der Kinder hinzubekommen und so Ihren Familienalltag umzustrukturieren.
Hierfür möchte Ich Ihnen auf diesem Wege noch einmal recht herzlich „ Danke“ sagen.
Die Situation ist für uns alle gerade neu und ungewohnt und auch nicht einfach.
Nun möchte Ich Ihnen noch ein paar Informationen für die nächste Zeit geben.
Zunächst zu den sogenannten Neuerungen, die ab dem 23.04.2020 bezüglich des Betretungsverbotes gelten.
• Die Kindertageseinrichtungen unseres Verbundes bieten Ihnen weiterhin eine Notbetreuung an.
• Weiterhin wird für diese Betreuung eine Bescheinigung mit dem Nachweis benötigt, dass Sie oder Ihr Ehepartner in einer dieser Berufssparten kritischer Infrastruktur tätig sind.
Diese Bescheinigung finden Sie ebenfalls auf der Seite des Ministeriums oder können diese auch von mir bekommen.
• Die ab dem 23.04.2020 gültige, erweiterte Liste der Berufsgruppe finden Sie auf der Homepage der Kindertageseinrichtungen oder auf der Seite des MKFFI.
• Ab dem 27.04.2020 sind auch erwerbstätige Alleinerziehende anspruchsberechtigt. Die genauen Ausführungsbestimmungen für diese Betreuung liegen uns derzeit noch nicht vor. Sobald wir diese vorliegen haben, werde ich Sie darüber informieren.
Im Bedarfsfall nehmen Sie bitte mit mir unter Telefon: 0250899940417 oder fritz-m@bistum-muenster.de Kontakt auf, um die Betreuung abzusprechen und zu regeln oder eventuelle Fragen zu klären.
Nun noch eine kleine Information aus den Kindertageseinrichtungen direkt.
Alle Erziehrinnen vermissen die Kinder und Eltern sehr und würden die Einrichtungen gerne so schnell wie möglich wieder öffnen.
Vereinzelt haben Sie ja auch schon von den Einrichtungen Nachrichten erhalten. Zusätzlich haben die Einrichtungen sich Gedanken gemacht, wie sie Sie zu Hause mit Ideen für die Kinder unterstützen können.
Ab sofort finden Sie unter dem untenstehenden Link nicht nur alle wichtigen Informationen unseres Verbundes zur aktuellen Situation, sondern auch eine Sammlung von Ideen, Anregungen, Spielen, Rezepten, Geschichten u.v.m. für die noch kommende Zeit zu Hause ohne Kindergarten.
Link:
https://www.kitas-st-regina.de/…/wichtige-hinweise-zur-derz…
Vielen Dank für Ihr Verständnis, weiterhin alles Gute und bleiben Sie und Ihre Familien gesund.
Marion Fritz
(Verbundleitung
Drensteinfurt, 23. März 2020
Sehr geehrte Eltern,
zunächst möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie uns bei der Umsetzung der Maßnahme des Ministeriums die Kitas zu schließen so bereitwillig unterstützt haben.
Ich weiß, das die derzeitige Situation auch für Sie als Eltern gerade sehr schwierig und anstrengend ist.
Daher bin ich Ihnen sehr dankbar, dass Sie die Notfallbetreuung bisher
wirklich nur in Anspruch genommen haben, wenn Sie keinerlei andere Betreuung organisieren konnten.
Nun haben Sie sicherlich bereits erfahren, dass das Ministerium die Regelung für die Betreuung der Kinder von Personen in kritischer Infrastruktur geändert hat.
Hierzu ein Hinweis und eine Bitte:
Weiterhin benötigen wir von Ihnen eine Bescheinigung, dass Sie in kritischer Infrastruktur tätig sind. Diese Bescheinigung finden Sie auf der Seite des Ministeriums oder können diese auch von mir bekommen.
Im Bedarfsfall nehmen Sie bitte mit mir unter
Telefon: 0 25 08 99 94 04 17 oder fritz-m@bistum-muenster.de Kontakt auf, um die Betreuung abzusprechen und zu regeln.
Nun zu meiner Bitte.
Aus Infektionsschutzgründen sollte die Inanspruchnahme dieser Neuregelung auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt bleiben. Bitte bringen Sie Ihre Kinder nur dann in die Kindertageseinrichtung oder die Kindertagespflege, wenn Sie die Betreuung wirklich nicht selbst wahrnehmen oder anderweitig verantwortungsvoll – nach den Empfehlungen des RKI – organisieren können.
Tragen Sie zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus bei, indem Sie die Kinderzahl in den Betreuungsgruppen nicht größer machen als unbedingt erforderlich. Beachten Sie auch das mit jedem zusätzlichen Kontakt außerhalb der Familie steigende Infektionsrisiko für Ihr Kind und Ihre Familie.
Bitte denken Sie auch an die Gesundheit und das Wohl der Betreuerinnen und Betreuer in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege.
Die gesamte Bevölkerung ist aufgefordert, Sozialkontakte soweit wie möglich zu vermeiden. Bitte wirken Sie hieran mit. Vielen Dank für Ihr Verständnis und weiterhin alles Gute Marion Fritz(Verbundleitung)
16. März 2020
Sehr geehrte Eltern,
wir haben nun neue Informationen zur Schließung der Tageseinrichtungen
vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW erhalten.
Laut dem Erlass des Ministeriums müssen ,
sämtliche Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen und „Kinderbetreuungen in besonderen Fällen" (Brückenprojekte) in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Kindern im Alter bis zur Einschulung sowie Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten bzw. Betreuungspersonen ab Montag, 16. März 2020 bis zum 19. April 2020 den Zutritt zu Betreuungsangeboten untersagen.
Auch zur sogenannten Notgruppe gibt es nun klare Angaben:
Kinder im Alter bis zur Einschulung sowie Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte bzw. Betreuungspersonen eine unentbehrliche Schlüsselperson sind, sind hiervon auszunehmen . Die Betreuung soll erfolgen, sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung (bspw. Homeoffice) nicht gewährleistet werden kann.
Schlüsselpersonen sind:
Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.
Dazu zählen insbesondere:
Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.
Die Unentbehrlichkeit ist der betreffenden Einrichtung gegenüber durch eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten nachzuweisen.
Der Nachweis der Unentbehrlichkeit ist erforderlich, um die Zahl der zu betreuenden Kinder so gering wie möglich zu halten, damit einer weiteren Verbreitung von SARS-CoV-2 entgegengewirkt werden kann. Andernfalls wäre die Maßnahme des Betretungsverbotes von Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege nicht effektiv, wenn sich die Kinder in unveränderter Anzahl dort zu Betreuungszwecken aufhalten würden.
Die schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers dient dem Nachweis des Betreuungsbedarfs.
Dies heißt in Falle unserer Kitas, nur wenn Sie zu diesem Kreis der sogenannten Schlüsselpersonen gehören, keinerlei anderweitige Betreuungsmöglichkeit haben und uns diesen Betreuungsbedarf schriftlich nachweisen, werden wir Ihr Kind ab Montag.16.03.2020 in einer sogenannten Notgruppe betreuen.
Für alle anderen Familien gilt das Betretungsverbot bis zunächst wie oben angegeben zum 19.04.2020.
Wir hoffen weiterhin auf Ihr Verständnis.
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bleiben Sie gesund.
Marion Fritz